Bestellanfrage für den mobilen Luftentkeimer UVC-300
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Wir melden uns dann so schnell wie möglich bei Ihnen.
Schützen Sie Ihre Kunden, Patienten, Mitarbeiter, Angehörige, Freunde und sich selbst so gut wie möglich mit unserem Luftentkeimer UVC-300 für geschlossene Räume.
80 % Förderung vom Land Niedersachsen!
Zuwendungen zur Beschaffung von mobilen Luftreinigern in Schulen und Kindertageseinrichtungen.
Gefördert wird die Beschaffung von mobilen Luftreinigungsgeräten für den ortsveränderlichen Einsatz in Räumen.
Der Luftentkeimer UVC 300 ist förderfähig und erfüllt die fachlichen Mindestkriterien an die Wirksamkeit und Sicherheit sowie die Anforderungen der technischen Regel für Arbeitsstätten (ASR) A 3.7 „Lärm“ und den Schalleistungspegel.
Das Land gewährt eine finanzielle Beteiligung zur Verbesserung des Infektionsschutzes in Schulen und Kitas. Ziel der Förderung ist es die Schulträger, sowie die Träger von Kindertageseinrichtungen einschließlich Kinderhorte und Kindertagespflegestellen bei der Beschaffung von Geräten und Anlagen zum infektionsschutzgerechten Lüften finanziell zu unterstützen.
Gefördert wird die Beschaffung für den Einsatz in gemeinschaftlich von Kindern sowie von Erzieherinnen und Erziehern oder Pädagoginnen und Pädagogen genutzten Räume mit eingeschränkter Lüftungsmöglichkeit (Kategorie 2 vom Umweltbundesamt definierter Kategorien für Räume).
Zuwendungsempfänger sind die Träger von Einrichtungen, in denen Kinder unter 12 Jahren betreut werden und Kindertagespflegepersonal, die nach (§ 43 Abs. 1 SGB VIII) eine Erlaubnis besitzen Kinder unter 12 Jahren zu betreuen.
Werden in Einrichtungen wie allgemeinbildende Schulen, staatlich genehmigte bildende Schulen, Tagesbildungsstätten, Landesbildungszentren oder Kindertageseinrichtungen Kinder unter 12 Jahren betreut, können Förderanträge für sämtliche Räume der Kategorie 2 gestellt werden.